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Urhebernennung am Werk

Beschreibung

Das deutsche Urheberrecht schreibt für fremderstellte Inhalte die Urhebernennung am Werk vor. Geschützt sind Bilder, Fotos, Videos, Lieder und Texte. Nur selbst erstellte Inhalte können frei genutzt werden. Werden fremde Inhalte genutzt, muss mit dem Urheber (z.B. Fotograf, Texter) oder dem Rechteverwerter (z.B. Bildagentur) ein passender Lizenzvertrag geschlossen werden.

Der Urheber muss am Werk genannt werden, nach deutschem Urheberrecht genügt die Nennung im Impressum nicht. Bei Nichtbeachtung besteht die Gefahr einer Abmahnung.

Vgl. auch eRecht24 zum Urheberrecht

Wenn Sie fremderstellte Inhalte auf Ihrer Webseite nutzen, setzen wir die korrekte Urhebernennung für Sie um.

Leistungen

  • Technische Umsetzung der Urhebernennung am Werk

Erforderlich

  • technisch
    • Administrationszugang WordPress
    • FTP-Zugang Server
  • datenschutzrechtlich
    • Abschluss AV-Vertrag
  • urheberrechtlich
    • Auftraggeber besitzt Lizenz- und Nutzungsrechte

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